Wer den Gesundheitsfragebogen des Jobcenters ausfüllt, sollte dabei auf einige Details achten. Bei Fehlern kann es Leistungskürzungen kommen.
Kassel – Bei der Agentur für Arbeit lassen sich etliche Anträge stellen. Auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld beispielsweise, auf Bürgergeld, aber auch Vermittlungsgutscheine, Verträge für Au-Pair-Gasteltern, Eingliederungskurse, Ferienbeschäftigungen oder auch das Insolvenzgeld gehören zum Angebot des Amtes. Stets müssen die Antragstellenden viele Formulare ausfüllen, um eine Leistung zu erhalten.
Wer krank ist und gesundheitliche Probleme hat, kann als Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger seine gesundheitliche Eignung überprüfen lassen. Darauf weist das Verbraucherportal gegen-hartz.de hin. Sie müssen dazu nur den Gesundheitsfragebogen des Amtes ausfüllen.
Gesundheitsfragebogen der Agentur ist ein freiwilliges Instrument
Der Gesundheitsfragebogen des Jobcenters diene dazu, die Erwerbsfähigkeit eines bzw. einer Leistungsbeziehenden auf seine bzw. ihre gesundheitliche Eignung hin zu überprüfen, berichtet das Online-Portal. Er wird vom Jobcenter verschickt, sofern Zweifel bestehen, ob eine Person in dem vorgesehenen Umfang arbeiten kann oder nicht. Im Anschluss daran beurteilt der ärztliche Dienst der Behörde die Arbeitstauglichkeit eines bzw. einer jeden Einzelnen im Hinblick auf folgende Fragen:
- Gibt es gesundheitliche Einschränkungen?
- Wie steht es um die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit?
- Besteht eine Eignung für bestimmte Berufe?
- Kann eine Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen?
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Eine Unterstützung durch einen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens darf nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vonseiten des Leistungsempfängers oder der Leistungsempfängerin erfolgen, heißt es im „Informationsblatt zur Vorstellung im ärztlichen Dienst“. Wer einen Antrag stellt, der ausdrücklich als freiwilliges Instrument bezeichnet wird, kann dies online tun und alle erforderlichen Dokumente wie ärztliche Befunde und die Schweigepflichtentbindung an die Agentur übermitteln.
Die neue Regierung plant, eine Arbeitspflicht für die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld einzuführen.
Denn offenbar senkt die Leistung den Anreiz, arbeiten zu gehen.
Gesundheitsfragebogen freiwillig, Mitwirkung für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger aber verpflichtend
Wer einen Gesundheitsbogen ausfüllt, sollte aber bedenken, dass er bzw. sie anschließend auch zum Mitwirken verpflichtet ist. Wer sich weigert, muss mit Sanktionen rechnen. „Sofern Sie weder die erforderliche Schweigepflichtentbindungserklärung erteilen, noch bereits vorhandene medizinische Befunde zur Verfügung stellen und die Aufklärung des Sachverhaltes dadurch erheblich erschwert ist, kann dies bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen führen“, so die Mitteilung der Arbeitsagentur.
Weiter heißt es dazu: „Die Aufklärung des Sachverhalts ist zum Beispiel dann erheblich erschwert, wenn eine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst erforderlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre und die von Ihnen vorgebrachten Gründe zur Verweigerung der Mitwirkung keine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit rechtfertigen.“
Das sagen Experten dazu: Widerspruch zwischen Praxis und rechtlicher Auslegung
Es gibt zwar eine rechtliche Grundlage bei der Mitwirkung einer ärztlichen Untersuchung, Antragstellende seien aber nicht verpflichtet, „zum Einreichen eines aufgefüllten Fragebogens“, darauf weist der Bericht ausdrücklich hin. Denn das bloße Nicht-Ausfüllen des Fragebogens sei juristisch umstritten und werde von einigen Juristinnen und Juristen nicht als Verstoß angesehen. Sie gingen davon aus, dass die Behörde den Fragebogen als Teil der Mitwirkungspflicht betrachte, obwohl das Sozialgesetzbuch (SGB I) lediglich zur ärztlichen Untersuchung verpflichte. Damit ist ihrer Ansicht aber nicht gemeint, dass Antragstellende sämtliche Gesundheitsdetails preisgeben müssen.
Jobcenter bestehen aber anscheinend oftmals darauf, den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt zurückzugeben. Das berichtet Anwalt Utz Anhalt gegenüber dem Verbraucherportal aus seiner beruflichen Erfahrung. Ansonsten drohte das Amt mit Leistungssperren.
Allerdings gibt es auch Antragstellende, die freiwillig den Bogen ausfüllen. Schließlich geht es ihnen darum, ihre eingeschränkte Erwerbsfähigkeit nachvollziehbar zu machen. Wer also will, dass der Antrag rasch bearbeitet wird, sollte abwägen, ob und inwieweit er mitwirkt. Fest steht jedenfalls, dass Antragstellende an einer ärztlichen Untersuchung teilnehmen müssen; sie müssen aber nicht alle persönlichen Gesundheitsdaten offenlegen.